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Jede Einrichtung des Jugendwohnens in München hat individuelle, nach strukturellen und personellen Gegebenheiten gestaltete Tagessätze bzw. Monatspauschalen.

Die mit dem Träger der örtlichen Jugendhilfe getroffenen Entgeltvereinbarungen werden von behördlicher Seite anerkannt und bei der Berechnung der Fördermöglichkeiten zugrunde gelegt.

Detaillierte Auskünfte über Wohnheimkosten und mögliche Förderungen sind über die jeweiligen Einrichtungen erhältlich.