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Voraussetzung zur Förderung des Jugendwohnens mit sozialpädagogischer Begleitung ist die Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme.

Eine Sonderregelung für Berufsschüler mit Blockunterricht bietet in Bayern die Kostenübernahme der Wohnheimunterbringung unter bestimmten Voraussetzungen nach den Regelungen des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes.

Fördermöglichkeiten können u.a. sein: