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Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag während einer beruflichen (Erst-)Ausbildung bzw. berufsvorbereitenden Maßnahme gewährt.

Die Voraussetzungen für eine Beihilfe sind u.a. abhängig von der Entfernung des Ausbildungsortes zum gewöhnlichen Aufenthalt.

BAB wird auf Antrag erbracht; dieser ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen und wird ab dem Monat geleistet, in dem diese Leistung beantragt worden ist.

Nähere Informationen erteilen die Einrichtungen bzw. sind auch hier zu finden:

http://babrechner.arbeitsagentur.de/